Beglaubigung

Beglaubigung

In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Diese Beglaubigungen dienen dazu, die Authentizität eines Dokuments (bei der Abschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit einer Unterschrift (bei der Unterschriftsbeglaubigung) zu bestätigen. Als Notare bestätigen wir in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine spezifische Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Beglaubigung keine inhaltliche Überprüfung der Erklärung stattfindet, es sei denn, wir werden mit der Erstellung der Erklärung beauftragt.

Falls ein notariell beglaubigtes Dokument international verwendet werden soll, ist eine zusätzliche Formalität in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne und initiieren auf Ihren Wunsch das notwendige Verfahren.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

NotArE
Oppelt & Erker

Zusammen mit unserem erfahrenen Team stehen wir Ihnen für notarielle Beratungen in allen Bereichen zur Verfügung. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

Verständliche Kommunikation

Umfassende rechtliche Beratung

Transparente Kostenstruktur

Zentrale Lage in der Stadt